Die entsprechenden Beiträge gelten, wenn die Tagungsgebühr bis zum 30.04.2010 auf dem Konto des WSVA eingegangen ist.
Mir ist bekannt, dass der fällige Betrag innerhalb der gesetzten Frist oder mit Zuschlag mindestens zwei Wochen vor Tagungsbeginn bei der Bank eingegangen sein muss.
Bankverbindung:
Verwendungszweck: Name der Tagung, Name des Teilnehmers.